Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV
Am 1. Januar 2020 tritt die im Sommer vom Eidgenössischen Departement des Innern, EDI, beschlossene Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV, in Kraft.
Neue Beiträge (gültig ab dem 1.1.2020):
– KLV-A: CHF 76.90 pro Stunde
– KLV-B: CHF 63.00 pro Stunde
– KLV-C: CHF 52.60 pro Stunde
Die KLV-A und die KLV-C-Beiträge ergeben, wenn sie auf 5 Minuten (Mindesteinsatz) gerechnet werden, ungerundete Beträge (keine 5-Rappenbeiträge). Spitex Schweiz ist beim Bundesamt für Gesundheit, BAG, vorstellig geworden, um zu erfahren, welche Rundungsregeln angewendet werden müssen. Das BAG hat nun folgende Regelung beschlossen und uns mitgeteilt:
Pro Leistungsposition, also z.B. pro 25 Min. KLV-C-Leistungen, wird auf einen Rappenbetrag (CHF 0.01) gerundet. Die Rundung auf einen 5-Rappenbeitrag (CHF 0.05) erfolgt für den Gesamtrechnungsbetrag, also z.B. für eine Monats- oder 3-Monatsrechnung.
info: Spitex Schweiz
Diese neue Regelung wird ab dem 1. Januar 2020 für unsere Kunden kostenlos in MedLink angepasst.
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