Betreutes Wohnen und Spitex

Betreutes Wohnen und Spitex, eine natürliche Zusammenarbeit innerhalb eines innovativen Modells, um eine grundlegende gesellschaftliche Nachfrage zu befriedigen.

Autonomie, Sicherheit und Fürsorge mit geeigneten Diensten und Instrumenten sind die Schlüsselelemente, die es diesem Modell ermöglichen, erfolgreich zu funktionieren, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen und Finanzierungsregeln in der Schweiz festgelegt sind.

„Neben der ambulanten Pflege und Unterstützung zu Hause und der stationären Pflege und Betreuung im Heim wird das «Betreute Wohnen» als dritte, integrierte Wohnform für Menschen im Alter oder mit Behinderung immer bedeutender. Der Begriff «Betreutes Wohnen» ist aber bis anhin ungenügend definiert. Fehlende gesetzliche Regelungen und grosse regionale Unterschiede im Angebotsumfang erschweren die Diskussion zur optimalen Ausgestaltung. Unklarheiten bestehen auch in Bezug auf die Finanzierung. Die Motion «Ergänzungsleistungen für Betreutes Wohnen» (18.3716) will diesen Missstand beseitigen und die Finanzierung von Betreutem Wohnen auch über Ergänzungsleistungen regeln. Nachdem der Nationalrat die Motion in der Frühlingssession 2019 angenommen hat, wird sie demnächst in der zuständigen Schwesterkommission des Ständerats (SGK-S) behandelt. CURAVIVA Schweiz, senesuisse, Pro Senectute Schweiz und Spitex Schweiz befürworten die Motion und eine entsprechende Gesetzesanpassung ausdrücklich.“

Source – https://www.presseportal.ch/de/pm/100065087/100828059

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Date(s) - 12/03/2020 - 14:00-17:00
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